Kosten für den Einbau von Entnahmestellen / Probeentnahmeventilen
Der Aufwand für das Entleeren der Wasserleitungen zum Einbau der Probeentnahmeventile am Warmwasserboiler kann nicht genau benannt werden.

Für die genauen Kosten müssen wir die Warmwasseranlage vorort prüfen. Das Angebot für den Einbau von Probenahmeventilen ist nicht kostenlos, jedoch können diese Kosten bei Beauftragung mit der Rechnung verrechnet werden.

Nicht an jedem Strang muss eine Probeentnahmestelle angebracht werden. Ausreichend ist der Einbau von Entnahmestellen am Austritt für Warmwasser sowie am Zirkulationseintritt.

Berlin und Umland - schnelle Hilfe per Telefon: 030  662 38 28
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(In der Nacht und im Notdienst keine Beratung!)

Eventuell zusätzliche Kosten den Einbau von Probeentnahmeventilen
Je nach Verlangen des Prüfers könnten aufgrund der Größe der Anlage weitere Probeentnahmestellen für die Legionellenuntersuchungen bestimmt werden. Auch diese weiteren, bisher nicht absehbaren, Maßnahmen werden gesondert nach Zeit und Aufwand abgerechnet. Nicht vorhandene Absperrventile mit Entleerung müssen nachträglich montiert und werden ebenso gesondert abgerechnet.

Was ist bei unseren Service von Probenahmeventilen enthalten?

  • Beratung und Festlegung der notwendigen Entnahmestellen mit Einbau von speziellen Probeentnahmeventilen.
  • Nach der Legionellenuntersuchungen, Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen bei evtl. auftretenden positiven Auswertungen und deren Durchführung.

Die neue Pflichten der Gebäudeeigentümer durch die Trinkwasserverordnung
Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt für alle Warmwasserspeicher / Warmwasserboiler (Warmwasserverteilungs- und Warmwasserspeicher mit einem Inhalt über 400 Ltr. oder einem Inhalt > 3 Liter in jeder Rohrleitung zwischen dem Warmwasserspeicher / Warmwasserboiler und der jeweiligen Wasserentnahmestelle.)
Hiervon sind somit die meisten, auch die normalen kleineren Warmwasseranlagen betroffen, außer Ein- und Zweifamilien-Wohnhäuser.
Untersuchungspflicht nach § 14 Trinkwasserverordnung auf Legionellen im Trinkwasser, durch jährliche Probenahmen und Laboruntersuchungen und Meldungen an das Gesundheitsamt.
Information der Verbraucher (Mieter und Eigentümer) über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers auf der Grundlage der Ergebnisse der vorgenommenen Untersuchungen.

Legionellenuntersuchungen Erläuterung zur Trinkwasserverordnung
Seit 01.11.2011 müssen Vermieter Warmwasseranlagen auf Legionellen über Probenahmestellen prüfen lassen.

Die seit 2001 bestehende Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde durch den Gesetzgeber zum 01.11.2011 erheblich verschärft. Für Vermieter von Mehrfamilienhäusern und Unternehmen, die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung abgeben, besteht seither die Pflicht zur jährlichen Untersuchung ihrer Warmwasseranlagen auf Legionellen. Deswegen besteht für alle Anlagen, die z. B. Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt – Aerosolbildung – eine Untersuchungspflicht.

Laut §13 Trinkwasserverordnung müssen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung mit mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder wenn mehr als drei Liter Wasser zwischen Warmwasserbereiter und der am weitesten entfernten Entnahmestelle in der Rohrleitung enthalten sind, auf legionellen geprüft werden.

Keine Kosten für das Eigenheim
Bei Anlagen in ausschließlich selbst bewohnten Eigenheimen besteht keine Untersuchungspflicht. Zweifamilienhäuser sind von der Neuregelung ebenfalls nicht betroffen.

Anzeigepflicht
Gemäß §13 Trinkwasserverordnung muss der Unternehmer bzw. Vermieter dem Gesundheitsamt melden, dass er im Besitz einer untersuchungspflichtigen Großanlage ist.

Untersuchungspflicht
Die Legionellenuntersuchungen müssen jährlich durchgeführt werden. Ausnahmen wird es für Mietshäuser geben, wenn die Befunde von mindestens drei jährlichen Untersuchungen in allen Proben die vorgegebenen Grenzwerte unterschreiten. Das Gesundheitsamt kann hier dann die Prüfintervalle verlängern.

Anzeige- und Meldepflicht
Die Ergebnisse der Legionellenuntersuchungen sind dem Gesundheitsamt zu übermitteln. Dieses stellt fest, ob der Betreiber der Anlage Maßnahmen gegen eine Kontamination zu treffen hat.

Informationspflicht
Nach §21 Trinkwasserverordnung müssen die Mieter schriftlich oder durch einen Aushang im Wohnhaus über die Qualität des Trinkwassers informiert werden.

Einbau von Entnahmestellen
Gemäß §14 Trinkwasserverordnung müssen die Wasserproben an mehreren repräsentativen Entnahmestellen erfolgen. Dies bedeutet, dass je eine Probe am Eingang und Ausgang des Warmwasserbereiters / Warmwasserboiler sowie an einer Entnahmestelle an jedem Wasserstrang genommen werden muss.

Zu beachten!
Laut §25 Trinkwasserverordnung begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer die vorgeschriebenen Legionellenuntersuchungen nicht durchführen lässt oder die Wohnungsmieter nicht über die Untersuchungsergebnisse informiert. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem hohen Bußgeld geahndet werden.

Ihre Hotlines bei Legionellen im Trinkwasser in Berlin & Umland
(Tel.: 030 6623828 Sie werden automatisch an den zuständigen Techniker weitergeleitet)

  • Einbau von Entnahmestellen / Probeentnahmeventilen für Charlottenburg & Wilmersdorf (Schmargendorf, Grunewald, Westend & Halensee)
  • Einbau von Entnahmestellen / Probeentnahmeventilen für Mitte (Moabit, Hansaviertel, Tiergarten, Wedding & Gesundbrunnen)
  • Einbau von Entnahmestellen / Probeentnahmeventilen für Friedrichshain & Kreuzberg
  • Einbau von Entnahmestellen / Probeentnahmeventilen für Lichtenberg (Friedrichsfelde, Karlshorst, Lichtenberg, Falkenberg, Hohenschönhausen, Malchow, Wartenberg, Neu-Hohenschönhausen, Alt-Hohenschönhausen, Fennpfuhl & Rummelsburg)
  • Einbau von Entnahmestellen / Probeentnahmeventilen für Marzahn (Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf & Hellersdorf)
  • Einbau von Entnahmestellen / Probeentnahmeventilen für Neukölln (Britz, Buckow, Rudow, Gropiusstadt)
  • Einbau von Entnahmestellen / Probeentnahmeventilen für Pankow (Prenzlauer Berg, Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung, Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal & Wilhelmsruh)
  • Einbau von Entnahmestellen / Probeentnahmeventilen für Reinickendorf (Reinickendorf, Tegel, Konradshöhe, Heiligensee, Frohnau, Hermsdorf, Waidmannslust, Lübars, Wittenau, Märkisches Viertel, Borsigwalde)
  • Einbau von Entnahmestellen / Probeentnahmeventilen für Spandau (Haselhorst, Siemensstadt, Staaken, Gatow, Kladow, Hakenfelde, Falkenhagener Feld & Wilhelmstadt)
  • Einbau von Entnahmestellen / Probeentnahmeventilen für Steglitz (Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee & Wannsee)
  • Ölofen und Gasofen Kundendienst für Schöneberg (Friedenau, Tempelhof, Mariendorf., Marienfelde, Lichtenrade)
  • Einbau von Entnahmestellen / Probeentnahmeventilen für Treptow & Köpenick (Alt- Treptow, Plänterwald, Baumschulenweg, Johannisthal, Niederschöneweide, Altglienicke, Adlershof, Bohnsdorf, Oberschöneweide, Köpenick, Friedrichshagen, Rahnsdorf, Grünau, Müggelheim & Schmöckwitz)
  • Einbau von Entnahmestellen / Probeentnahmeventilen im Umland von Berlin wie Teltow, Mahlow, Großbeeren, Blankenfelde, Rangsdorf, Mittenwalde, Königs Wusterhausen, Wandlitz, Kleinmachnow, Ahrensfelde, Neuenhagen, Altlandsberg, Ragow, Rüdersdorf, Strausberg, Schöneiche, Woltersdorf, Eichwalde, Schönefeld, Mittenwalde, Rangsdorf, Erkner, Blankenfelde, Mahlow, Großbeeren, Ludwigsfelde, Teltow, Stahnsdorf, Falkensee Kleinmachnow, Zossen, Wildau, Königs Wusterhausen, Zeuthen, Oranienburg, Velten, Bernau und Potsdam.

Alternativ hier die Liste aller Bezirke nach Postleitzahlen in denen wir für Sie im Sanitärnotdienst und Klempner Notdienst in Berlin tätig sind:
10115, 10117, 10119, 10178, 10179, 10243, 10245, 10247, 10249, 10315, 10317, 10318, 10319, 10365, 10367, 10369, 10405, 10407, 10409, 10435, 10437, 10439, 10551, 10553, 10555, 10557, 10559, 10585, 10587, 10589, 10623, 10625, 10627, 10629, 10707, 10709, 10711, 10713, 10715, 10717, 10719, 10777, 10779, 10781, 10783, 10785, 10787, 10789, 10823, 10825, 10827, 10829, 10961, 10963, 10965, 10967, 10969, 10997, 10999, 12043, 12045, 12047, 12049, 12051, 12053, 12055, 12057, 12059, 12099, 12101, 12103, 12105, 12107, 12109, 12157, 12159, 12161, 12163, 12165, 12167, 12169, 12203, 12205, 12207, 12209, 12247, 12249, 12277, 12279, 12305, 12307, 12309, 12347, 12349, 12351, 12353, 12355, 12357, 12359, 12435, 12437, 12439, 12459, 12487, 12489, 12524, 12526, 12527, 12529, 12555, 12557, 12559, 12587, 12589, 12619, 12621, 12623, 12627, 12629, 12679, 12681, 12683, 12685, 12687, 12689, 13051, 13053, 13055, 13057, 13059, 13086, 13088, 13089, 13125, 13127, 13129, 13156, 13158, 13159, 13187, 13189, 13347, 13349, 13351, 13353, 13355, 13357, 13359, 13403, 13405, 13407, 13409, 13435, 13437, 13439, 13465, 13467, 13469, 13503, 13505, 13507, 13509, 13581, 13583, 13585, 13587, 13589, 13591, 13593, 13595, 13597, 13599, 13627, 13629, 14050, 14052, 14053, 14055, 14057, 14059, 14089, 14109, 14129, 14163, 14165, 14167, 14169, 14193, 14195, 14197, 14199

Alternativ hier die Liste aller Bezirke nach Postleitzahlen, in denen wir für Sie im Kundendienst und Notdienst im Umland von Berlin tätig sind:
14473, 14471, 14469, 14467, 14476, 14478, 14480, 14482, 14513, 14532, 14542, 14612, 14641, 14712, 14547, 14548, 14552, 14557, 14558 , 14959, 14794, 14979, 15344, 15345, 15366, 15537, 15562, 15566, 15569, 15711, 15712, 15713, 15732, 15738, 15741, 15745, 15749, 15806, 15827, 15831, 15838, 16341