Wann gibt es eine Ausnahme?
Ist beim Austausch der Gastherme eine Brennwertheizung Pflicht? Von einer Mehrfachbelegung am Schornstein von der Heizung wird dann gesprochen, wenn an einem Schornstein z.B. mehrere Gasthermen angeschlossen sind. So etwas kommt häufig in mehrstöckige Mehrfamilienhäuser vor, wenn auf mehreren Etagen im Haus Gasgeräte angeschlossen sind nennt man das eine Mehrfachbelegung.
Wird also in einem Mehrfamilienhaus jede Wohnung über eine einzelne Gastherme versorgt, ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen.
Nicht von dieser Ausnahmeregelung betroffen sind raumluftunabhängigen Geräte (Brennwert), die an Luft-Abgas-Systeme angeschlossen sind.

Bei Brennwertthermen muss das entstehende Kondensat in eine Abwasserleitung installiert werden. Das entstehende Kondensat ist auf jeden Fall zu hoch, um das Wasser wie bei herkömmlichen Niedertemperaturheizungen mit einem Eimer aufzufangen und regelmäßig per Hand zu entleeren.

Sondergenehmigung für Heizwertgeräte
Ein einfacher 1:1-Austausch von einer defekten Gastherme ist nur unter bestimmten Vorraussetzungen möglich. Die Heiztechnik-Branche konnte bei dem EU- Gesetzgeber eine Ausnahme für Gasthermen bei der dezentralen Wohnungsbeheizung in Mehrfamilienhäusern erreichen. Schornsteingeräte mit einer Nennwärmeleistung bis 10 Kilowatt und Kombi-Schornsteingeräte mit einer Nennwärmeleistung bis 30 Kilowatt in bei einer Schornstein-Mehrfachbelegung dürfen weiterhin als Heizwertgeräte betrieben werden.

Neue Heizwertthermen werden somit ab 26. September 2015 nicht mehr auf den Markt gebracht, hingegen dürfen Restbestände, die sich bereits im Lager befinden, noch verkauft werden.